Unterdrückt und versperrt
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Lesbische Liebe während Nationalsozialismus und früher Bundesrepublik
(Mainz – eig. Bericht) Das „Sittengesetz“ sah jede außereheliche Sexualität, die nicht der Kinderzeugung diente, als verwerflich an. Im Nationalsozialismus wurde das „Sittengesetz“ – u.a. mit Rassismus vermischt – erbarmungslos durchgesetzt. Allerdings waren 1933 bis 1945 nicht die Ehe, sondern die Kinderzeugung für die „Volksgemeinschaft“ und Ausgrenzung bis hin zum Mord an den Diffamierten zentral.
Ab 1945 war das „Sittengesetz“ in Westdeutschland eine Grundlage sowohl des Straf- als auch des Ehe- und Familienrechts. Nun wurde die Ehe ins Zentrum gestellt. Als Begründungshintergrund galt jetzt die katholische Soziallehre. Hier wie dort war lesbische Liebe relativ unsichtbar und wurde gleichzeitig bestraft, unterdrückt, versperrt. Im Falle der Scheidung drohte Müttern mit lesbischen Beziehungen der Sorgerechtsentzug.
Als Abschlussveranstaltung der „Mainzer Erinnerungswochen 2.0“*) im Erbacher Hof in Mainz veranschaulichte die Historikerin Dr. Kirsten Plötz in einem Vortrag, der betroffen machte, die Situation lesbischer Frauen im Deutschland des 20. Jahrhunderts. Im Anschluss entspann sich noch ein lebhafter Austausch mit dem interessierten Publikum.
Eine Kurzfassung des Vortrages ist im Video unten zu sehen.
*) „Mainzer Erinnerungswochen 2.0“ hatten wir dieses Programm aus dem Jahresbeginn getauft, weil seinerzeit aus Pandemiegründen keine Präsenzveranstaltungen stattfinden durften. Daher holten wir letztere im September nach.
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